Dienstag, 24. Dezember 2013

Gesetzlosigkeit?

Da fallen mir einleitend gerade zwei Beispiele zu ein:

1. „Die Gesetzlosen“, der US-amerikanische Spielfilm nach dem gleichnamigen Roman von Matt Bondurant. Drei Brüder, Forrest, Howard und Jack, betreiben in der Tarnung einer Tankstelle, mit ihrem gemeinsamen Freund eine Schwarzbrennerei.

2. „Die Gesetzlosen“, einem Band aus der Comicserie Lucky Luke, in dem es um die Verbrecherkarriere der vier ungebildeten Dalton-Brüder als Bank- und Postkutschenräuber geht.

Worauf ich allerdings bei meinen heutigen Überlegungen hinaus will: Jakob erklärt seinem Volk, dass es dort, wo Menschen durch Gott kein Gesetz gegeben ist, es auch keine Strafe gibt und in diesem Fall aufgrund des Sühnopfers Jesu die Betreffenden mittels Barmherzigkeit von ihren Sünden befreit werden (2. Nephi 9:25), anders als grundsätzlich (das heißt, es gibt auch Ausnahmen) in der weltlichen Gerichtsbarkeit: „Unwissenheit schütz vor Strafe nicht“.

Warum greift in diesem Fall die Barmherzigkeit? Dies erklärt uns der nächste Vers: „Denn das Sühnopfer erfüllt die Forderungen seiner Gerechtigkeit für all jene, ...“ (2. Nephi9:26).

Es gibt also dort, wo das Gesetz Gottes gegeben ist, die Gerechtigkeit. Diese führt zu der entsprechenden Strafe bei Gesetzesbruch (Lehre und Bündnisse 82:4).

Anders als in der weltlichen Gerichtsbarkeit, in der derjenige, der verurteilt wurde, auch die Strafe zu erdulden hat, gibt es bei Gott zudem die Barmherzigkeit. Sie wird ermöglicht durch das Sühnopfer Jesu und die Umkehr des Sünders (Alma 34:16).

Ich tue also gut daran, wenn ich erkenne, dass ich Gottes Gesetz übertreten habe, Umkehr zu üben (Bereuen, soweit möglich Wiedergutmachen, um Vergebung bitten, nicht wieder tun). Durch ein solches Handeln komme ich in den Genuss der Barmherzigkeit, was nicht bedeutet, dass ich ggf. hier auf Erden dennoch zu leiden habe, für die Ewigkeit aber Vergebung erlange und die Möglichkeit habe, in die Gegenwart Gottes zurückzukehren.


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